Integration – ein gesetzlicher Rahmen
Am 28.März 2017, anlässlich der „Döblinger Bezirksbildungskonferenz“, war Staatssekretärin Muna Duzdar zu Gast bei der SPÖ-Döbling, um einen Vortrag mit anschließender Diskussion zum neuen Integrationsgesetz zu halten. Die zahlreiche Teilnahme von Sektionsmitgliedern sorgte für ein interessantes und trotzdem sehr entspanntes Gesprächsklima.
Döblinger Bezirksbildungskonferenz 2017 – © Dr. Josef Stranig

 

Obwohl das neue Gesetz zuvor zu teils heftigen Kontroversen in der Bundesregierung Anlass gab – man denke z.B. an das von ÖVP-Minister Sebastian Kurz geforderte Burkaverbot, wurde dennoch ein erster Meilenstein erreicht, der Flüchtlingssituation nun Schritt für Schritt Herr zu werden.

Wesentliche Zielsetzungen des Gesetzes sind:

  1. Integrationsjahr – Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und AsylwerberInnen mit hoher Aufenthaltswahrscheinlichkeit, werden innerhalb maximal 12 Monaten an eine Integrationsstufe herangeführt, die ihnen ein eigenständiges Leben in unserer Gesellschaft ermöglicht.
  2. Sprache als Grundlage für eine erfolgreiche Integration – die ausreichende Kenntnis unserer Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Weder unsere kulturellen Grundlagen, Sitten und Bräuche, noch das Verständnis unseres Rechtssystems, lassen sich ohne Deutsch vermitteln. Ein Zusammenwachsen und gegenseitiges Verständnis mit unserer Gesellschaft, kann deshalb nicht ohne einer gemeinsamen Sprachbasis entstehen. Gleiches gilt, um auch in der Arbeitswelt erfolgreich zu sein. Deswegen wurde ein gesetzlich geregeltes Förderprogramm erstellt, das mittels verpflichtender Deutschkurse und Arbeitstrainingsmaßnahmen die Chancen vorantreiben soll.
  3. Dienstleistungsscheck – ab nun wird es möglich sein, z.B. Asylwerber nach dem dritten Aufenthaltsmonat einfache häusliche Dienstleistungen anbieten zu können. So werden beispielsweise Nachbarschaftshilfe-Projekten, wie das der Caritas Vorarlberg, ein rechtlicher Rahmen gegeben. Weitere positive Aspekte bestehen darin, dass die Gruppe der um Aufenthalt werbenden nicht mehr zur Untätigkeit verdammt sind – dies zum Teil schon über mehrere Jahre hinweg, und natürlich durch den geförderten Kontakt mit unserer Gesellschaft, die Integration wesentlich erleichtert wird.
  4. Integration als gemeinsame Aufgabe – der Staat und seine Institutionen, bis auf Gemeindeebene, haben sich selbst ein Pflichtenheft auferlegt, wie und von wem welche Aufgaben zu erledigen sind. Damit soll vor allem ein Ende der ewigen Rangelei, wie und von wem was erledigt werden muss/soll, erzielt werden. Verantwortung wird geteilt und nicht mehr herumgeschoben.
  5. Der Radikalisierung entgegentreten – über die Verbote der Gesichtsverhüllung und die Koranverteilung durch salafistische Gruppierungen, wird der Verbreitung religiöser Elemente, die besonders Ausdruck radikalisierter Anhänger des Islams sind, in der Öffentlichkeit wirksam Boden entzogen.
  6. Geben und Nehmen – alle Hilfs- und Fördermaßnahmen sind an die Verpflichtung der aktiven Teilnahme gebunden, ansonsten kommt es zu Leistungskürzungen.

Auf der Seite des Bundesministeriums „Europa-Integration-Äußeres“  stellt die Regierung neben dem eigentlichen Gesetzestext, zahlreiche zusätzliche Informationen bereit.

 


 

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