Beschäftigungsmodelle

Dienstverträge

Wahlweise stelle ich meine Arbeitskraft über folgende Beschäftigungsmodelle zur Verfügung, wobei der Freie Dienstvertrag bevorzugt wird: 

  • Teilzeit (ASVG) – max. 25 Stunden/Woche. Jeweils dann interessant, wenn ein festes Tätigkeitsprofil mit geregelten Arbeitszeiten hinterlegt ist und ich meine Tätigkeit über einen vom Dienstgeber bereitgestellten Arbeitsplatz verrichte. Eine Überschneidung mit „Home-Office“ ist natürlich möglich.
  • Freier Dienstvertrag (ASVG) – die zumeist interessantere Form der Beschäftigung. Die Betriebsmittel (EDV) stelle weitgehend ich bereit und wir sehen einander nur, wenn es etwas zu besprechen gibt. Alles andere erledigen wir z.B. über Telefon bzw. E-Mail oder Messenger. In Ihre Firma komme ich ansonsten nur, wenn es meine Aufgaben erfordern (z.B. Einrichtung von Hardware).
    Es kommt kein Werkvertrag zustande!

Da die Details der Dienstvereinbarung von Art und Umfang der durchzuführenden Tätigkeiten abhängen, stehe ich selbstverständlich gerne für eine Besprechung zur Verfügung.

Berechnungsbasis

Als geringster Stundensatz wird der im Kollektivvertrag für eine vergleichbare Tätigkeit festgelegte Tarif herangezogen. Bei verschiedenen Tätigkeiten sind Mischsätze möglich. Ist das Beschäftigungsverhältnis (FDV) jederzeit ohne Frist kündbar, werden Zuschläge vereinbart. Der Stundensatz wird um den Faktor Sonderzahlungen aufgewertet. Überstundenzuschläge, Zulagen etc. fallen keine an, da im Tarif bereits inkludiert. Darüber hinaus unterliegen die Dienstverträge der freien Vereinbarung und nur eingeschränkt dem Arbeitsrecht.

Abrechnung, Sozialversicherung, Steuern

Dienstvertrag regulär – die Berechnung erfolgt durch Ihre Lohnverrechnung. Alle Abgaben und Steuern gehen zu Ihren Lasten. Auszahlung monatlich durch Überweisung auf mein Konto.

Freier Dienstvertrag – Es wird ein fixer Bruttostundensatz vereinbart. Sie erhalten von mir eine regelmäßig geführte Stundenaufstellung zur laufenden Einsicht. Anhand dieser Aufstellung errechnet Ihre Lohnverrechnung den monatlichen Lohnaufwand. Die Dienstgeberabgaben (DBZ) aus dem Dienstverhältnis sind nicht im Bruttosatz enthalten. Lohnsteuer fällt keine an, da ich zur Einkommenssteuer veranlagt bin. Sollten sich Nachforderungen aus der Sozialversicherung ergeben, z.B. infolge mehrerer gleichzeitiger Beschäftigungsverhältnisse, gehen diese zu meinen Lasten. Ein bereits ausgearbeitetes Vertragsmuster kann bei mir per E-Mail angefordert werden.

Aufwendungen und Sachleistungen

…erfolgen in Absprache und werden von mir durch Vorlage der Rechnung 1:1 weitergegeben. Meine TeamViewer-Lizenz (zur externen Verwaltung Ihres Systems oder Zugriff auf Arbeitsverzeichnisse) berechne ich über eine monatliche Pauschale von EUR 10,- als Unkostenbeitrag.

INFO – Details zum Freien Dienstvertrag (FDV)

Einige wesentliche Unterschiede zum regulären Dienstvertrag (rDV) bzw. zum Werkvertrag (WV) ersehen Sie aus der Tabelle. Nähere Informationen finden Sie auch noch unter den unterhalb angeführten Links bzw. unter #infolinks.

 rDVFDVWV
Arbeitsplatzvom Dienstgeber vorgebenvom Dienstnehmer frei wählbarWerkvertragsnehmer
Arbeitszeitvom Dienstgeber vorgebenvom Dienstnehmer frei einteilbarnach Vereinbarung
Arbeitsleistung/Ergebnisgeschuldet/freigeschuldet/frei-/Ergebnisabhängig
DienstverhältnisASVG, fester RahmenASVG, vereinbarter RahmenGSVG, Projektbezogen
Weisungsrechtjaneinnein
Abrechnungfix + Mehr-/Überstunden, SZnach Stunden, SZ aliquot inkludiertStundensatz
Anwesenheitspflichtjaneinnein
Vertretungsrechtneinjaja
Berechnung beitragsrechtlicher Werte 2021 – Freie Dienstnehmer
Beitragsrechtliche Werte für Freie Dienstnehmer 2021
Beitragsrechtliche Werte für Freie Dienstnehmer 2021 Ausschnitt Original-PDF: Tabelle f) Seite 9
Links zum Freien Dienstvertrag nach ASVG
  • BMF (Bundesministerium für Finanzen) – www.bmf.gv.at – Dienstvertrag-Werkvertrag/Dienstvertrag/Freier Dienstvertrag/Werkvertrag   
  • ÖGK (Österr. Gesundheitskasse) – www.gesundheitskasse.at – Freier Dienstnehmer   
  • AK (Arbeiterkammer) – www.arbeiterkammer.at – Freier Dienstvertrag   
  • WKO (Wirtschaftskammer) – www.wko.at – Freier Dienstvertrag (sozialrechtlich)   
  • AMS (Arbeitsmarktservice) – www.ams.at – Freier Dienstnehmer   
Dokumente
  • SV – Beitragsrechtliche Werte 2021 (PDF)   
  Externe Seite öffnet sich in neuem Fenster sollte einer der gezeigten Links wider Erwarten nicht (mehr) funktionieren, ersuche ich um eine kurze Info über meine Kontaktseite
 

Status der Informationen: 25.12.2020. Für die Richtigkeit, Aktualität und/oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen wird keinerlei Gewähr übernommen.

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