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Wahlweise stelle ich meine Arbeitskraft über folgende Beschäftigungsmodelle zur Verfügung, wobei der Freie Dienstvertrag bevorzugt wird:
Da die Details der Dienstvereinbarung von Art und Umfang der durchzuführenden Tätigkeiten abhängen, stehe ich selbstverständlich gerne für eine Besprechung zur Verfügung.
Als geringster Stundensatz wird der im Kollektivvertrag für eine vergleichbare Tätigkeit festgelegte Tarif herangezogen. Bei verschiedenen Tätigkeiten sind Mischsätze möglich. Ist das Beschäftigungsverhältnis (FDV) jederzeit ohne Frist kündbar, werden Zuschläge vereinbart. Der Stundensatz wird um den Faktor Sonderzahlungen aufgewertet. Überstundenzuschläge, Zulagen etc. fallen keine an, da im Tarif bereits inkludiert. Darüber hinaus unterliegen die Dienstverträge der freien Vereinbarung und nur eingeschränkt dem Arbeitsrecht.
Dienstvertrag regulär – die Berechnung erfolgt durch Ihre Lohnverrechnung. Alle Abgaben und Steuern gehen zu Ihren Lasten. Auszahlung monatlich durch Überweisung auf mein Konto.
Freier Dienstvertrag – Es wird ein fixer Bruttostundensatz vereinbart. Sie erhalten von mir eine regelmäßig geführte Stundenaufstellung zur laufenden Einsicht. Anhand dieser Aufstellung errechnet Ihre Lohnverrechnung den monatlichen Lohnaufwand. Die Dienstgeberabgaben (DBZ) aus dem Dienstverhältnis sind nicht im Bruttosatz enthalten. Lohnsteuer fällt keine an, da ich zur Einkommenssteuer veranlagt bin. Sollten sich Nachforderungen aus der Sozialversicherung ergeben, z.B. infolge mehrerer gleichzeitiger Beschäftigungsverhältnisse, gehen diese zu meinen Lasten. Ein bereits ausgearbeitetes Vertragsmuster kann bei mir per E-Mail angefordert werden.
…erfolgen in Absprache und werden von mir durch Vorlage der Rechnung 1:1 weitergegeben. Meine TeamViewer-Lizenz (zur externen Verwaltung Ihres Systems oder Zugriff auf Arbeitsverzeichnisse) berechne ich über eine monatliche Pauschale von EUR 10,- als Unkostenbeitrag.
Einige wesentliche Unterschiede zum regulären Dienstvertrag (rDV) bzw. zum Werkvertrag (WV) ersehen Sie aus der Tabelle. Nähere Informationen finden Sie auch noch unter den unterhalb angeführten Links bzw. unter #infolinks.
rDV | FDV | WV | |
Arbeitsplatz | vom Dienstgeber vorgeben | vom Dienstnehmer frei wählbar | Werkvertragsnehmer |
Arbeitszeit | vom Dienstgeber vorgeben | vom Dienstnehmer frei einteilbar | nach Vereinbarung |
Arbeitsleistung/Ergebnis | geschuldet/frei | geschuldet/frei | -/Ergebnisabhängig |
Dienstverhältnis | ASVG, fester Rahmen | ASVG, vereinbarter Rahmen | GSVG, Projektbezogen |
Weisungsrecht | ja | nein | nein |
Abrechnung | fix + Mehr-/Überstunden, SZ | nach Stunden, SZ aliquot inkludiert | Stundensatz |
Anwesenheitspflicht | ja | nein | nein |
Vertretungsrecht | nein | ja | ja |
Status der Informationen: 25.12.2020. Für die Richtigkeit, Aktualität und/oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen wird keinerlei Gewähr übernommen.